Frühstart-Rente mit 18: Der Übergang
Dein Kind wird volljährig und übernimmt die Kontrolle über das Depot. Was Du als Elternteil jetzt für einen reibungslosen Wechsel wissen musst.
Wird Dein Kind bald 18? Herzlichen Glückwunsch! Damit beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch eine wichtige Phase für die finanzielle Zukunft. Die Frühstart-Rente, das staatlich geförderte Depot, geht nun offiziell in die Hände Deines Kindes über. Für Dich als Elternteil ist das der Moment, loszulassen und sicherzustellen, dass alles für einen glatten Übergang vorbereitet ist. Was ändert sich genau und worauf kommt es jetzt an?
1.440 Euro vom Staat: Das bisherige Fundament
Seit dem Start des Programms hat der Staat für anspruchsberechtigte Kinder monatlich 10 Euro in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot eingezahlt. Der Regierungsentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 diese Förderung erhalten, beginnend ab dem sechsten Lebensjahr. Über die vollen zwölf Jahre bis zum 18. Geburtstag summiert sich die staatliche Zulage auf exakt 1.440 Euro. Diese Einzahlungen enden mit der Volljährigkeit. Eine weitere monatliche Förderung ist danach nicht geplant.
Wichtig ist: Diese 1.440 Euro sind nur der nominale Betrag der Einzahlungen. Da das Geld am Kapitalmarkt investiert wurde, kann der tatsächliche Depotwert zum 18. Geburtstag höher – oder bei schlechter Marktentwicklung auch niedriger – ausfallen. Eine Rendite ist nicht garantiert. Mehr Details zur Funktionsweise findest Du auch in unserem Artikel Frühstart-Rente: Wie dein Kind mit 10 € vom Staat reich wird.
Der magische Moment: Was passiert am 18. Geburtstag?
Mit dem Tag der Volljährigkeit wechselt die Verfügungsgewalt über das Depot vollständig auf Dein Kind. Du als Elternteil bist rechtlich aus dem Vertrag entlassen. Dein Kind ist nun alleiniger Eigentümer des angesparten Vermögens und kann alle Entscheidungen selbst treffen. Das ist ein großer Schritt in die finanzielle Eigenverantwortung. Die Idee des Gesetzgebers ist ein nahtloser Übergang in die private Altersvorsorge.
Das Depot kann einfach weitergeführt und privat bespart werden. Das ist der einfachste Weg. Alternativ erlaubt das Gesetz ausdrücklich einen Anbieterwechsel zu geringen Kosten. Dein Kind kann also zu einem Anbieter wechseln, dessen Konditionen oder Anlagestrategie ihm besser gefallen. Informiert euch gemeinsam über die Möglichkeiten in unserem großen Juniordepot-Vergleich, der auch zertifizierte Anbieter berücksichtigt.
Ein Rechenbeispiel zum Übergang
Nehmen wir an, das Depot Deiner Tochter hat am 18. Geburtstag einen Wert von 2.100 Euro erreicht. Sie entscheidet sich, den Vertrag weiterzuführen und monatlich 50 Euro aus ihrem Ausbildungsgehalt einzuzahlen. Bei einer angenommenen jährlichen Rendite von 6 Prozent nach Kosten würde ihr Vermögen über die Jahre erheblich wachsen. Bis zu ihrem 65. Geburtstag käme so eine beachtliche Summe von über 130.000 Euro zusammen. Allein die Startsumme von 2.100 Euro würde sich ohne weitere Einzahlungen auf fast 20.000 Euro vermehren. Ein starkes Argument, das Depot weiterlaufen zu lassen. Mit unserem Frühstart-Rente Rechner könnt ihr verschiedene Szenarien selbst durchspielen.
Zertifiziertes Depot ist Pflicht
Eine entscheidende Regel, die viele Eltern übersehen: Die staatliche Förderung fließt ausschließlich in spezielle, zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Ein normales Juniordepot, das Du vielleicht schon für Dein Kind besitzt, reicht nicht aus. Das schreibt das Bundesfinanzministerium in seinen FAQs zur Frühstart-Rente klar vor. Bestehende Depots können nicht nachträglich umgewandelt werden. Du musstest also einen neuen Vertrag abschließen, der die Kriterien des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes erfüllt.
Genau deshalb ist der Blick auf die Vertragsbedingungen so wichtig. Die Verbraucherzentrale rät Eltern, schon vor dem Abschluss genau zu prüfen, wie die Regeln für den Übergang mit 18, die laufenden Kosten und die Wechselmöglichkeiten aussehen. Ein guter Vertrag zeichnet sich durch Transparenz und Flexibilität aus, gerade wenn Dein Kind die Kontrolle übernimmt.
Keine Panik: Der Anspruch verfällt nicht
Was passiert, wenn Du als Elternteil gar kein Depot für die Frühstart-Rente eröffnet hast? Gute Nachrichten: Das Geld ist nicht verloren. Der Gesetzgeber hat eine großzügige Frist eingebaut. Laut Regierungsentwurf kann Dein Kind den angesammelten Anspruch aus der staatlichen Förderung auch nach der Volljährigkeit noch geltend machen. Es hat dafür Zeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.
Dazu muss es selbst einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließen und kann dann die Übertragung des bis zum 18. Lebensjahr angesammelten Kapitals beantragen. Dieses Kapital dient dann als Startguthaben für die eigene private Vorsorge. Das gibt jungen Erwachsenen eine zweite Chance, von der staatlichen Starthilfe zu profitieren.
Wofür das Geld (nicht) gedacht ist
Das wichtigste Prinzip der Frühstart-Rente ist die Zweckbindung. Das angesparte Kapital ist fest für die Altersvorsorge vorgesehen. Es ist kein frei verfügbares Guthaben für den Führerschein, die erste Wohnung oder das Studium. Eine Auszahlung der Frühstart-Rente ist grundsätzlich erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Dies soll sicherstellen, dass das Geld wirklich dem langfristigen Vermögensaufbau dient.
Checkliste für Eltern: Was jetzt zu tun ist
Der Übergang mit 18 ist ein entscheidender Moment. Deine Rolle wandelt sich vom Verwalter zum Berater. Sprich mit Deinem Kind offen über das Depot, die Chancen und die Verantwortung. Prüft gemeinsam die Vertragsunterlagen: Wie hoch sind die Kosten? Welche Anlagemöglichkeiten gibt es? Ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter sinnvoll? Eure zentrale Aufgabe ist es nicht mehr, den Vertrag zu managen, sondern Deinem Kind das Wissen zu vermitteln, kluge finanzielle Entscheidungen für seine eigene Zukunft zu treffen. Mehr dazu findest Du in unserer Depot-Checkliste für Eltern.
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
Frühstartrente: Was müssen Eltern jetzt wissen?
Eckpunktepapier zur Ausgestaltung und Umsetzung der Frühstart-Rente
Deutscher Bundestag: Einführung einer Frühstartrente für Sechs- bis Achtzehnjährige