Steuern & Freibetrag im Juniordepot: Was Eltern 2026 wirklich wissen müssen
Sparerpauschbetrag, Vorabpauschale, NV-Bescheinigung – wie Du das Juniordepot Deines Kindes steuerlich optimal aufstellst und Doppelversteuerung vermeidest.
Auf einen Blick: Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr und einen Grundfreibetrag von rund 11.600 € (Stand 2026). Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bleibt das Juniordepot für die meisten Familien praktisch komplett steuerfrei.
Steuern auf das Juniordepot des eigenen Kindes? Klingt erst einmal kompliziert. In der Praxis ist es das nicht – wenn man drei Begriffe versteht: Sparerpauschbetrag, Grundfreibetrag und NV-Bescheinigung. Wer diese drei Bausteine richtig nutzt, kann ein Juniordepot über viele Jahre praktisch steuerfrei laufen lassen. Hier kommt der Überblick.
Drei Freibeträge, die für Kinder gelten
Sparerpauschbetrag: 1.000 € pro Jahr. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) komplett steuerfrei. Wichtig: Der Pauschbetrag steht jeder Person zu – also auch dem Kind. Das Juniordepot hat damit seinen eigenen Freibetrag, getrennt vom Depot der Eltern.
Grundfreibetrag: rund 11.600 € pro Jahr (Stand 2026). Bis zu diesem Einkommen fällt überhaupt keine Einkommensteuer an – egal aus welcher Quelle. Da Kinder in der Regel kein anderes Einkommen haben, können theoretisch Kapitalerträge bis weit in den fünfstelligen Bereich pro Jahr steuerfrei bleiben. Sonderausgaben-Pauschbetrag: zusätzliche 36 € pro Jahr, die ebenfalls automatisch berücksichtigt werden.
Wie läuft das in der Praxis?
Schritt 1: Freistellungsauftrag. Eltern beantragen für das Juniordepot einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 € pro Jahr. Bis zu dieser Höhe behält die depotführende Bank automatisch keine Kapitalertragsteuer ein. Das reicht für die ersten Jahre fast immer aus.
Schritt 2: NV-Bescheinigung. Wenn die Kapitalerträge des Kindes über 1.000 € im Jahr hinausgehen – etwa weil sich nach 10 Jahren ein größerer Bestand angesammelt hat oder ETF-Anteile verkauft werden –, sollten Eltern eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Diese reichen sie bei der Bank ein. Ergebnis: Auch über die 1.000 € hinaus wird keine Kapitalertragsteuer einbehalten – solange das Kind insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibt.
Wichtig: Eine NV-Bescheinigung ist in der Regel drei Jahre gültig. Eltern sollten rechtzeitig eine Verlängerung beantragen, sonst zieht die Bank wieder automatisch Steuern ab – und das Geld muss erst über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
Was ist die Vorabpauschale?
Bei thesaurierenden ETFs (also solchen, die Erträge automatisch wieder anlegen) gibt es seit der Investmentsteuerreform die sogenannte Vorabpauschale. Vereinfacht: Auch wenn keine Ausschüttung fließt, wird einmal im Jahr ein kleiner fiktiver Ertrag versteuert. Die Höhe ist an den Basiszins gekoppelt und in den meisten Jahren überschaubar – häufig nur einige Euro pro 1.000 € investiertem Vermögen.
Auch diese Vorabpauschale fällt in den Sparerpauschbetrag bzw. – mit NV-Bescheinigung – in den Grundfreibetrag. Für die meisten Juniordepots bedeutet das: praktisch keine echte Steuerlast, solange der Bestand nicht in die ganz hohen fünfstelligen Bereiche wächst.
Achtung Familienversicherung
Ein oft übersehener Punkt: Wenn die Kapitalerträge des Kindes über bestimmte Grenzen steigen, kann das Auswirkungen auf die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse haben. Maßgeblich ist hier eine Einkommensgrenze, die jährlich angepasst wird (Stand 2026 etwa 535 € pro Monat). Solange das Kind noch zur Schule geht oder studiert, ist das in den meisten Familien kein Thema – wer aber sehr aktive Depots fährt, sollte das im Hinterkopf behalten.
Wer haftet für die Steuern – Eltern oder Kind?
Steuerschuldner ist immer das Kind, da das Geld auf seinen Namen läuft. Praktisch verwalten Eltern bis zur Volljährigkeit alles treuhänderisch. Eine Steuererklärung für das Kind muss nur abgegeben werden, wenn die Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl der Grundfreibetrag nicht überschritten wurde – oder wenn das Finanzamt explizit dazu auffordert. In den meisten Familien bleibt es bei der NV-Bescheinigung und einem korrekten Freistellungsauftrag.
Fazit
Steuern sind im Juniordepot kein Grund zur Sorge – wenn Du Sparerpauschbetrag, Grundfreibetrag und gegebenenfalls die NV-Bescheinigung richtig nutzt. In den allermeisten Familien läuft das Depot bis zum 18. Geburtstag praktisch komplett steuerfrei. Wer die Bürokratie einmal richtig aufsetzt, hat über viele Jahre Ruhe – und kann sich auf den Renditeeffekt konzentrieren, den niedrige Kosten und ein langer Anlagehorizont liefern.