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Frühstart-Rente wackelt: Bundesrat fordert Änderungen

Das Gesetz zur neuen Kinder-Altersvorsorge verzögert sich. Die wichtigsten Details zur Anlage des Geldes sind weiter unklar.

Bleibt es beim Start zum 1. Januar 2027? Viele Eltern warten auf die geplante Frühstart-Rente, doch nun legt sich der Bundesrat quer. In seiner Sitzung am 1. Oktober 2026 hat die Länderkammer Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung verlangt. Das Gesetz ist damit noch nicht beschlossen, der Zeitplan gerät ins Wanken.

Was genau ist das Problem?

Die Idee klingt einfach: 10 Euro pro Monat will der Staat für jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr in ein Altersvorsorgedepot stecken. Das Geld soll am Kapitalmarkt arbeiten und deinem Kind mit 18 einen soliden Start ermöglichen. Ein Rechenbeispiel: Werden die 10 Euro über die vollen 12 Jahre eingezahlt und erzielen eine durchschnittliche Rendite von 6 % pro Jahr, wächst das Kapital auf rund 2.100 Euro an. Zahlen Eltern zusätzlich selbst noch 50 Euro monatlich ein, könnten es mit Zinseszins sogar über 12.600 Euro werden. Mit unserem Frühstart-Rente Rechner kannst du verschiedene Szenarien durchspielen.

Doch genau hier liegt der Haken: Wie das Geld konkret angelegt werden soll, ist auch Monate nach dem ersten Entwurf völlig offen. Laut einer Kurzmeldung des Bundestags vom 11. Oktober 2026 will die Bundesregierung die entscheidenden Anlagerichtlinien erst per Verordnung festlegen – also *nachdem* das Gesetz verabschiedet ist. Dem Bundesrat geht das nicht weit genug. Er fordert konkrete Regelungen für die Depotführung und was mit dem Geld nach dem 18. Geburtstag passiert. Alle Details zum aktuellen Stand findest du in unseren News.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Gesetzentwurf liegt nun wieder beim Bundestag. Trotz der Verzögerung bewerteten Vertreter der Finanzwirtschaft das Vorhaben in einer Anhörung des Finanzausschusses am 5. Oktober grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt wurde die Möglichkeit, dass Eltern und Verwandte unkompliziert zusätzliches Geld in die Depots einzahlen können.

Falls Eltern kein eigenes Juniordepot für die Frühstart-Rente eröffnen, soll der staatliche Beitrag automatisch in ein Sondervermögen fließen. Du musst also nicht fürchten, dass deinem Kind Geld entgeht. Offen ist aber, welche Renditechancen diese Standardlösung bieten wird. Es bleibt also spannend. Wir halten dich auf dem Laufenden, sobald es Neuigkeiten aus dem Parlament gibt.

HIB: Bundesrat verlangt Änderungen

HIB: Anlagerichtlinien noch unklar

Tagesschau: Debatte im Bundestag

BMF: Details zur geplanten Förderung

Bundestag: Erste Lesung des Entwurfs