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Frühstart-Rente kommt!

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für die staatlich geförderte Altersvorsorge für Kinder. Was das für Dich und Deine Familie bedeutet.

Das Warten hat ein Ende

Stell Dir vor, Dein Kind bekommt zum 18. Geburtstag ein kleines Vermögen geschenkt – vom Staat. Genau das ist die Idee der Frühstart-Rente. Und sie wird jetzt konkret: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den finalen Gesetzentwurf beschlossen, wie das Bundesfinanzministerium in einer Pressemitteilung bestätigte. Damit ist der wichtigste Schritt vor der parlamentarischen Abstimmung getan. Die Regierung zeigt: Sie meint es ernst mit der kapitalgedeckten Altersvorsorge für die Jüngsten.

Was genau ist jetzt beschlossen?

Der Entwurf sieht vor, dass jedes Kind mit Wohnsitz in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro erhält. Das Geld fließt direkt in ein spezielles Altersvorsorgedepot. Praktischer Start für die Auszahlung ist der 1. Januar 2027. Besonders spannend für Eltern von etwas älteren Kindern: Die Förderung soll rückwirkend für den Geburtsjahrgang 2020 ab dem 1. Januar 2026 greifen.

Das Ganze soll für Dich unkompliziert sein. Laut dem FAQ des Bundesfinanzministeriums musst Du keinen gesonderten Antrag stellen. Die Förderung läuft automatisch über den Depotanbieter, sobald Du ein entsprechendes Produkt für Dein Kind abschließt. Und wenn Du nichts tust? Dann ist laut BMF eine kollektive Anlage über die Bundesbank vorgesehen, damit keinem Kind der staatliche Zuschuss entgeht.

Mehr als nur ein Sparschwein

Lass uns rechnen: 10 Euro pro Monat klingen nicht nach viel. Doch über die Jahre kommt einiges zusammen. Fließen die 10 Euro über die vollen 12 Jahre von 6 bis 18, sind das allein 1.440 Euro an staatlichen Zuschüssen. Legt man dieses Geld in einem Depot an und rechnet mit einer durchschnittlichen Rendite von 6 Prozent pro Jahr, wächst der Betrag bis zum 18. Geburtstag bereits auf rund 2.100 Euro an. Das ist ein solides Startkapital, das dann über Jahrzehnte weiter für Dein Kind arbeitet. Wichtig bleibt aber: Dies ist ein Gesetzentwurf. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden. Wir halten Dich auf dem Laufenden.

BMF: Regierungsentwurf

BMF: FAQ zur Frühstart-Rente

Bundesregierung: PK vom 12.08.2026

Finanztip: Einordnung