Frühstart-Rente.de

Frühstart-Rente und Steuern 2026: Was Eltern zu Freibeträgen und Abgaben wissen müssen

Sparerpauschbetrag, Nichtveranlagungsbescheinigung, nachgelagerte Besteuerung – die wichtigsten Steuerregeln einfach erklärt

Die wichtigste Botschaft vorweg

In der Ansparphase zahlt die Frühstart-Rente praktisch keine Steuern. Auch im Juniordepot sind die Erträge von Kindern durch die Kombination aus Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag fast immer steuerfrei. Für die allermeisten Familien ist das Steuerthema bei der Altersvorsorge für Kinder deutlich entspannter, als es auf den ersten Blick wirkt.

Trotzdem gibt es einige Stellschrauben, die Eltern kennen sollten. Wer sie richtig setzt, spart über die Laufzeit mehrere tausend Euro. Wer sie ignoriert, verschenkt Geld an das Finanzamt, das niemand verschenken muss.

In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Steuerregeln rund um die Frühstart-Rente und ein paralleles Juniordepot – einfach, konkret und ohne Steuer-Fachchinesisch.

Die zwei Steuer-Phasen: Ansparen und Auszahlen

Bei Altersvorsorge-Depots unterscheidet man grundsätzlich zwei Phasen, die steuerlich völlig unterschiedlich behandelt werden.

Ansparphase (6-18 Jahre bzw. bis Renteneintritt): Hier werden die Kursgewinne und Dividenden besteuert, die während der Anlagezeit entstehen. Bei der Frühstart-Rente sind diese Erträge nach aktuellem Stand komplett steuerfrei. Beim Juniordepot fallen sie grundsätzlich an, werden aber durch Freibeträge des Kindes meist auf null gedrückt.

Auszahlungsphase (ab Renteneintritt): Hier wird das am Ende ausgezahlte Kapital besteuert. Bei der Frühstart-Rente erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung – also erst bei Auszahlung, dafür oft zu günstigeren Sätzen als die klassische Abgeltungssteuer.

Fangen wir mit der Ansparphase an, weil das für die nächsten 12+ Jahre Deine tägliche Praxis betrifft.

Steuern in der Ansparphase: Die drei wichtigen Freibeträge

Dein Kind hat als Steuersubjekt eigene Freibeträge, die in Kombination für die meisten Szenarien zur vollständigen Steuerbefreiung reichen.

Freibetrag 1: Sparerpauschbetrag

Höhe: 1.000 € pro Jahr Gilt für: Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne bei Verkauf)

Jeder Steuerpflichtige in Deutschland – auch Kinder – hat diesen Freibetrag automatisch. Kapitalerträge bis 1.000 € pro Jahr bleiben komplett steuerfrei. Damit sie auch beim Depot nicht automatisch besteuert werden, solltest Du einen Freistellungsauftrag bei der Depotbank einrichten.

So funktioniert der Freistellungsauftrag: Du trägst bei der Depotbank ein, dass Dein Kind 1.000 € Freibetrag nutzen möchte. Die Bank behält dann bis zu diesem Betrag keine Steuern ein. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank bei jeder Ausschüttung pauschal 25 % Abgeltungssteuer ab – die Du Dir dann mit der Steuererklärung zurückholen müsstest. Viel Aufwand, der sich vermeiden lässt.

Freibetrag 2: Grundfreibetrag

Höhe: 12.348 € pro Jahr (Stand 2026) Gilt für: Gesamteinkommen inklusive Kapitalerträgen

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem jede Person in Deutschland komplett einkommensteuerfrei bleibt. Für Kinder ohne Gehalt bedeutet das: Auch Kapitalerträge bis 12.348 € pro Jahr sind grundsätzlich einkommensteuerfrei – wenn Du das entsprechend beim Finanzamt anmeldest. Das geht über die Nichtveranlagungsbescheinigung.

Freibetrag 3: Kombination Sparerpauschbetrag + Grundfreibetrag

In Kombination können Kapitalerträge von bis zu 13.348 € pro Jahr komplett steuerfrei bleiben (1.000 € Sparerpauschbetrag + 12.348 € Grundfreibetrag). Das ist ein erheblicher Betrag, der für die Frühstart-Rente und ein Juniordepot in fast allen Lebensphasen mehr als ausreicht.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung: Der Steuerhack für Eltern

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) ist das wichtigste Steuerdokument für Eltern mit einem Juniordepot. Sie sorgt dafür, dass die Depotbank auf Kapitalerträge nicht nur den Sparerpauschbetrag, sondern den kompletten Grundfreibetrag berücksichtigt.

Wann brauchst Du eine NV-Bescheinigung? Sobald die Kapitalerträge Deines Kindes den Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr überschreiten könnten. Das passiert im Juniordepot erst bei größeren Depotständen (ab 20.000-30.000 €), ist aber spätestens dann wichtig.

Wie beantragst Du sie? Formular "NV-Bescheinigung" beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Formular findest Du online oder beim Finanzamt direkt. Du gibst dabei die voraussichtlichen Einkünfte Deines Kindes an (fast immer 0 € aus Arbeit). Das Finanzamt stellt dann die Bescheinigung aus, die Du bei der Depotbank einreichst.

Wie lange gilt sie? In der Regel drei Jahre. Danach musst Du sie neu beantragen.

Was bringt sie konkret? Ohne NV-Bescheinigung führt die Bank bei Kapitalerträgen über 1.000 € automatisch Abgeltungssteuer ab. Mit NV-Bescheinigung wird Dein Kind als steuerfrei eingestuft – die Bank zieht nichts ab. Im Rückholfall könntest Du das Geld über die Steuererklärung zurückholen, aber warum kompliziert, wenn es einfach geht.

Der Vorabpauschale-Effekt bei thesaurierenden ETFs

Hier wird es leicht technisch, aber lass Dir das nicht abschrecken – der Effekt ist in der Praxis meistens bedeutungslos.

Was ist die Vorabpauschale? Seit der Investmentsteuerreform 2018 müssen Anleger bei thesaurierenden Fonds (ETFs, die Dividenden automatisch reinvestieren) eine jährliche Pauschale versteuern, auch wenn sie den Fonds nicht verkauft haben. Die Idee: Da Du keine Dividendenzahlungen bekommst, auf die Steuer anfiele, wird fiktiv ein Betrag angesetzt.

Wie hoch ist die Vorabpauschale? Sie basiert auf dem Basiszins des Bundesfinanzministeriums und wird multipliziert mit dem Fondswert. Grob geschätzt: Bei einem Depotstand von 10.000 € und aktuellen Zinsen liegt die Vorabpauschale bei vielleicht 100-200 € pro Jahr.

Ist das ein Problem für Kinder? Fast nie. Die Vorabpauschale wird vom Sparerpauschbetrag oder dem Grundfreibetrag abgedeckt. Für Dein Kind ist sie praktisch unsichtbar – solange Du den Freistellungsauftrag und ggf. die NV-Bescheinigung eingerichtet hast.

Wichtig: Die Vorabpauschale zahlt das Kind aus dem Verrechnungskonto des Depots. Sorge dafür, dass dort genug Liquidität vorhanden ist, um Automatik-Abzüge zu decken. Bei rein ETF-besparten Depots kann es sinnvoll sein, einmal im Jahr manuell Geld einzuzahlen.

Frühstart-Rente: Die steuerliche Sonderlogik

Die Frühstart-Rente funktioniert steuerlich nach einem anderen Modell als das Juniordepot.

Ansparphase: Alle Erträge im Frühstart-Rente-Depot bleiben komplett steuerfrei. Kein Sparerpauschbetrag, keine Vorabpauschale, keine Abgeltungssteuer. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber dem Juniordepot.

Auszahlungsphase: Bei Auszahlung im Rentenalter wird das Kapital nachgelagert besteuert. Die genauen Sätze stehen noch nicht final fest. Nach aktuellen Plänen:

• Teil des Kapitals (der staatliche Anteil plus Erträge daraus) wird wie eine staatliche Rente behandelt – niedrigere Steuersätze

• Der Teil aus privaten Einzahlungen wird möglicherweise mit der halben Abgeltungssteuer belastet (12,5 % statt 25 %)

• Die Details werden mit dem finalen Gesetz geklärt

Kombination der Vorteile: Die Frühstart-Rente ist in der Ansparphase steuerlich optimal (null Steuern), in der Auszahlungsphase wahrscheinlich besser als ein klassisches Juniordepot. Über die Gesamtlaufzeit ergibt sich ein Steuervorteil, der je nach Depotstand mehrere tausend Euro ausmachen kann.

Vergleich: Steuern bei Frühstart-Rente vs. Juniordepot

Zum besseren Verständnis ein konkreter Beispielfall. Angenommen, Dein Kind hat nach 18 Jahren 10.000 € im Depot.

Frühstart-Rente:

• Ansparphase: 0 € Steuern gezahlt

• Auszahlung bei Renteneintritt (hypothetisch mit 50.000 € Depotwert): voraussichtlich 10-15 % Steuern = 5.000-7.500 €

• Netto-Erlös: 42.500-45.000 €

Juniordepot (unter Annahme voll genutzter Freibeträge):

• Ansparphase: 0 € Steuern gezahlt (durch Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung)

• Auszahlung durch Kind im Erwachsenenalter oder Rentenalter: 25 % Abgeltungssteuer auf Gewinne = ca. 10.000-12.500 €

• Netto-Erlös: 37.500-40.000 €

Netto-Vorteil Frühstart-Rente: Rund 5.000 € bei einem Depotstand von 50.000 € zu Rentenbeginn.

Dieser Vorteil skaliert mit der Depothöhe. Bei einem Depotstand von 200.000 € zu Rentenbeginn wären es entsprechend 20.000 € Steuervorteil für die Frühstart-Rente.

Die häufigsten Steuerfragen beantwortet

Muss ich als Elternteil die Kapitalerträge meines Kindes in meiner Steuererklärung angeben?

Nein. Die Kapitalerträge gehören dem Kind als eigenständigem Steuersubjekt. In Deiner persönlichen Steuererklärung tauchen sie nicht auf.

Was passiert, wenn mein Kind später mehr als 13.348 € Kapitalerträge pro Jahr hat?

Dann greift die reguläre Besteuerung. Bei einem Juniordepot wären das 25 % Abgeltungssteuer plus Soli. Das passiert praktisch aber nur bei sehr großen Depotständen – ab 250.000 € aufwärts, je nach Rendite.

Wirkt sich das Depot auf das Kindergeld oder sonstige Leistungen aus?

Kindergeld ist einkommensunabhängig und nicht betroffen. Andere Leistungen wie BAföG im Studium können von Kapitalvermögen des Kindes betroffen sein. Daher: Wenn Dein Kind in der Ausbildung BAföG beantragen will, könnten größere Juniordepot-Guthaben zu Kürzungen führen. Die Frühstart-Rente dürfte wegen ihrer Zweckbindung ausgenommen sein – aber das muss das finale Gesetz regeln.

Muss ich bei Schenkungen von Großeltern ans Kind Steuern zahlen?

Großeltern können jedem Enkelkind alle zehn Jahre bis zu 200.000 € steuerfrei schenken. Normale monatliche Einzahlungen liegen immer darunter. Details im Artikel "Frühstart-Rente für Großeltern".

Was ist, wenn mein Kind ins Ausland zieht?

Steuerpflicht orientiert sich am Wohnsitz. Bei einem Umzug ins Ausland ändert sich die steuerliche Behandlung. Die staatliche Frühstart-Rente-Prämie endet, da Bildungseinrichtung in Deutschland Voraussetzung ist.

Zahlt das Kind mit 18 Jahren plötzlich Steuern?

Nein, die Freibeträge gelten auch mit 18 weiter. Erst wenn Dein Kind ein reguläres Einkommen hat (Ausbildung, Erwerbstätigkeit), greifen die normalen Steuerregeln. Der Grundfreibetrag deckt aber auch dann noch einen größeren Teil der Einkünfte ab.

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mich und mein Kind aufteilen?

Nein. Jeder Steuerpflichtige hat seinen eigenen Freibetrag. Du kannst für Dich einen Freistellungsauftrag bei Deiner Bank einrichten und parallel bei der Depotbank des Juniordepots einen für Dein Kind.

Sind ETFs in der Frühstart-Rente anders besteuert als ETFs im Juniordepot?

Grundsätzlich ja. In der Frühstart-Rente fallen während der Ansparphase keine Steuern an (keine Vorabpauschale, keine Abgeltungssteuer). Im Juniordepot gelten die normalen ETF-Steuerregeln, die durch Freibeträge meist aber neutralisiert werden.

Was passiert mit dem Depot, wenn mein Kind stirbt (was niemand hofft)?

Die Frühstart-Rente geht nach aktuellem Stand an die Erben über, dann vermutlich als reguläres Vermögen besteuert. Das Juniordepot geht als Erbe an die Eltern – hier greift der normale Erbschaftssteuer-Freibetrag zwischen Kindern und Eltern.

Die Steuer-Checkliste für Eltern

Damit Du keinen Fehler machst, hier die zusammengefasste Checkliste für ein steuerlich optimales Setup:

Beim Juniordepot:

1. ✓ Freistellungsauftrag über 1.000 € bei der Depotbank einrichten (auf den Namen des Kindes)

2. ✓ Bei Depotständen über 20.000 €: Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen

3. ✓ NV-Bescheinigung alle drei Jahre erneuern

4. ✓ Ausreichende Liquidität auf dem Verrechnungskonto für automatische Vorabpauschale-Abzüge

5. ✓ Schenkungen dokumentieren (Verwendungszweck bei Überweisungen klar benennen)

Bei der Frühstart-Rente (ab Einführung 2027):

1. ✓ Depot eröffnen, staatliche Prämie läuft automatisch

2. ✓ Eigene Einzahlungen dokumentieren für später

3. ✓ Über die Jahre die steuerliche Entwicklung verfolgen (das finale Gesetz wird Details regeln)

4. ✓ Vor Auszahlung im Rentenalter: Steuerberater konsultieren für optimale Auszahlungsstrategie

Das Fazit zu den Steuern

Die gute Nachricht für Eltern: Die Steuerthematik bei der Frühstart-Rente und beim Juniordepot ist deutlich unkomplizierter, als viele denken. Mit einem korrekten Freistellungsauftrag und später einer NV-Bescheinigung sind die Erträge Deines Kindes über 12-18 Jahre fast immer komplett steuerfrei. Die Frühstart-Rente ist in der Ansparphase sogar von Haus aus steuerlich neutral.

Der wirkliche Steuervorteil zeigt sich am Ende bei der Auszahlung – aber das ist eine Perspektive von 50+ Jahren, bei der sich die steuerlichen Spielregeln mit Sicherheit noch mehrfach ändern werden. Wichtiger ist: Jetzt sauber aufsetzen, Freibeträge richtig nutzen, und das Depot regelmäßig prüfen.

Wenn Du unsicher bist oder größere Beträge bewegst, lohnt sich eine einmalige Beratung durch einen Steuerberater. Die Kosten von 100-200 € amortisieren sich schnell, wenn dadurch ein Steuerfehler verhindert wird, der über 60 Jahre Laufzeit mehrere tausend Euro kosten könnte.

---

Alle Steuerangaben basieren auf deutschem Steuerrecht, Stand April 2026. Die Werte für Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag werden jährlich angepasst. Keine Steuerberatung, bei individuellen Fragen wende Dich an einen Steuerberater.

Bundesfinanzministerium – FAQ zur Frühstart-Rente

Bundeszentralamt für Steuern – Nichtveranlagungsbescheinigung

Bundesministerium der Finanzen – Abgeltungssteuer