Kabinett beschließt Eckpunkte der Frühstart-Rente
Bundesregierung legt Grundlage für staatlich geförderte Altersvorsorge ab dem 6. Lebensjahr.
Die Bundesregierung hat heute, am 17. Dezember 2025, im Kabinett die **Eckpunkte zur Frühstart-Rente** beschlossen. Damit ist die politische Grundlage für eine eigene, kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche in Deutschland gelegt.
Was im Eckpunkte-Papier steht
Eltern aller Kinder, die das sechste Lebensjahr vollenden, sollen künftig ein **individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot** für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen können. Der Staat zahlt dann ab dem 6. Lebensjahr eine **monatliche Frühstart-Renten-Prämie von 10 Euro** in dieses Depot ein.
Das Depot kann jederzeit mit eigenen Beiträgen aufgestockt werden – durch Eltern, Großeltern oder Paten. Die Bundesregierung bezeichnet die Förderung ausdrücklich als **Startkapital für die private Altersvorsorge** der jungen Generation.
Was nach dem 18. Geburtstag passiert
Die individuellen Depots sollen ab Volljährigkeit nahtlos an die neuen Angebote der reformierten privaten Altersvorsorge anschließen. Damit wird laut Bundesregierung ein „unkomplizierter Anschluss" an die steuerlich geförderte Altersvorsorge sichergestellt. **Bis zum Renteneintritt bleiben die Erträge im Depot steuerfrei.**
Auffanglösung für Eltern, die kein Depot eröffnen
Ein wichtiger Punkt für Familien, die sich noch nicht um ein Depot kümmern wollen: Es soll eine **unbürokratische Auffanglösung** geben. Die nicht abgerufenen Mittel werden jahrgangsweise zentral angelegt und können später nachträglich in individuelle Frühstart-Renten- oder Altersvorsorgeverträge übertragen werden. Niemand verliert seinen Anspruch.
Zeitplan: Gesetz soll rückwirkend zum 1.1.2026 gelten
Das heute beschlossene Eckpunktepapier dient als Grundlage für den eigentlichen **Gesetzesentwurf, den die Bundesregierung 2026 vorlegen will**. Ziel ist, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.
Der erste Förder-Jahrgang sollen die zum Programmstart sechsjährigen Kinder sein, also der **Geburtsjahrgang 2020**. Die Prämie würde dann rückwirkend ausgezahlt.
Was Du jetzt schon tun kannst
Auch wenn die Förderung erst kommt: Wer heute schon ein klassisches Juniordepot eröffnet, sichert sich die wertvollste Ressource der gesamten Frühstart-Rente – **Zeit**. Jeder Monat zusätzlicher Anlagedauer wirkt über den Zinseszins-Effekt deutlich stärker als jede staatliche Prämie.