Frühstart-Rente: Was Du jetzt wissen musst

Nach der Renten-Reform des Bundestags kündigt der Finanzminister den nächsten Schritt an: 10 Euro pro Monat für jedes Kind.

Der Weg für eine staatlich unterstützte Altersvorsorge für Kinder, die sogenannte „Frühstart-Rente“, wird konkreter. Nachdem der Bundestag Ende März eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen hat, kündigte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil an, dass sein Ministerium „zeitnah“ Vorschläge für die Einführung der Frühstart-Rente vorlegen werde. Die Idee dahinter: Der Staat soll für jedes Kind und jeden Jugendlichen monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen.

Der Grundstein ist gelegt: Die neue private Altersvorsorge

Bevor die Frühstart-Rente starten kann, musste die Politik die Rahmenbedingungen für neue, renditestärkere Vorsorgeprodukte schaffen. Dies ist mit dem Beschluss des Bundestags vom 27. März 2026 geschehen. Die Reform, die als Nachfolger der „Riester-Rente“ gilt, soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen, dessen Entscheidung noch aussteht.

Die wichtigsten Änderungen, die der Bundestag beschlossen hat:

* **Mehr Renditechancen:** Die bisher verpflichtende 100-prozentige Kapitalgarantie bei den Verträgen wird abgeschafft. Das öffnet die Tür für chancenreichere Anlagen wie ETFs und Aktien. * **Neue Förderung:** Die staatliche Förderung wird neu gestaltet. Pro eingezahltem Euro an Sparleistung gibt es künftig 50 Cent Zulage vom Staat, bis zu einer jährlichen Sparleistung von 360 Euro. Danach gibt es bis zur Obergrenze von 1.800 Euro noch 25 Cent je Spar-Euro. Die volle Kinderzulage erhältst Du bereits ab einem monatlichen Sparbetrag von 25 Euro.

Diese neuen Produkte bilden die Grundlage, in die später auch die staatlichen Zuschüsse der Frühstart-Rente fließen sollen.

Wie geht es mit der Frühstart-Rente weiter?

Die Frühstart-Rente selbst ist noch nicht Teil des beschlossenen Gesetzes. Sie soll die Reform der privaten Altersvorsorge ergänzen. Bisher liegt hierzu nur die Ankündigung des Finanzministers vor. Ein konkreter Gesetzentwurf oder ein genauer Zeitplan für die politische Debatte fehlen noch.

Fest steht bisher nur das Kernvorhaben: Ein staatlicher Beitrag von 10 Euro pro Monat und Kind, der automatisch in ein auf den Namen des Kindes lautendes Depot fließt. Wie genau die Depots ausgestaltet sein werden und welche Anlagestrategien zur Wahl stehen, werden die angekündigten Vorschläge des Finanzministeriums zeigen müssen.